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BEK 2021 158

Schwyz · 2022-01-24 · Deutsch SZ
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Höfe ER SchKG/Liq.-Sachen

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 24. Januar 2022BEK 2021 158MitwirkendKantonsgerichtspräsident Prof. Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenC.________,Gesuchsgegner und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,betreffendArrest(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe vom 21. Oktober 2021, ZES 2020 546);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung, dass-der Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe mit Verfügung vom 21. Oktober 2021 das Verfahren betr. Arrestierung einer Forderung von Fr. 14‘816‘900.00 der Beschwerdeführerin auf die Liegenschaft Nr. xx, Grundbuch Feusisberg des Beschwerdegegners und zur nachfolgenden Arrest­einsprache des letzteren infolge Anerkennung der russischen Bankrotterklärung über den Beschwerdegegner am 20. Oktober 2021 als gegenstandslos abschrieb;-die Arrestgesuchstellerin gegen diese Abschreibung rechtzeitig beim Kantonsgericht Beschwerde erhob und deren vollumfängliche Aufhebung und die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung an die Vorin­stanz mit der Begründung beantragt, dass im Zeitpunkt der Abschreibung noch nicht festgestanden sei, ob der Anerkennungsentscheid Bestand haben würde;-der Beschwerdegegner mit Beschwerdeantwort vom 15. November 2021 die Abweisung der Beschwerde beantragt (KG-act. 7), wozu die Beschwerdeführerin am 29. November 2021 Stellung nahm (KG-act. 9);-mit dem ohne Erteilung der aufschiebenden Wirkung erfolgten Nichteintreten auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die in einem Einparteienverfahren ergangene (dazu vgl. Berti/Mabillard, BSK, 4. A. 2021,

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Prof. Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenC.________,Gesuchsgegner und Beschwerdegegner,vertreten durch Rechtsanwalt D.________,

betreffend

Arrest